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Öffentliche Anwohner- und Einwohner*innenversammlungen dienen der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Ortsamt Schwachhausen/ Vahr führt öffentliche Anwohner*innenversammlungen anlassbezogen und örtlich begrenzt für bestimmte geplante Maßnahmen durch, um die betroffenen Anwohner*innen zu informieren, deren Einwände und Verbesserungsvorschläge zu hören und diese anschließend in die Beratungen der Beiratsgremien zu übernehmen. Die Einladung erfolgt durch einen Hinweis in der Presse und durch Hauswurfsendungen. Möglicher Anlass für eine derartige Versammlung: geplante Baumschutz- oder Kanalbaumaßnahmen in einer Straße.

Im Unterschied zu Anwohner*innenversammlungen sind öffentliche Einwohner*innenversammlungen zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Sie werden in den amtlichen Bekanntmachungen der Stadtgemeinde Bremen angekündigt. In der Regel lädt das Ortsamt zusätzlich und freiwillig durch Hauswurfsendungen zu diesen Versammlungen ein. Einwohner*innenversammlungen sind bspw. ein fester Bestandteil der Bauleitplanung, also des Prozesses, um einen neuen Bebauungsplan aufzustellen.

Bauleitplanung (B-Plan 2500) "St. Joseph-Stift" für ein Gebiet in Bremen-Schwachhausen zwischen Schwachhauser Heerstraße, Lüder-von-Bentheim-Straße, Georg-Gröning-Straße und Schubertstraße (28.08.23)

Zum Bebauungsplan 2500, der die weitere bauliche Entwicklung des St. Joseph-Stifts ermöglichen soll, fand am 28.08.2023 im Kippenberg-Gymnasium eine öffentliche Einwohner*innenversammlung statt.

Nähere Informationen entnehmen Sie dem Protokoll der Einwohner*innenversammlung (pdf, 363.1 KB) und der dort gezeigten Präsentation (pdf, 5.3 MB).

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Bauleitplanung (B-Plan 2391) für ein Gebiet in Bremen-Schwachhausen zwischen Schwachhauser Heerstraße und Scharnhorststraße, südlich der Tettenbornstraße (22.05.15)

Für das oben genannte Quartier wurde ein neuer Bebauungsplan erarbeitet. Im Rahmen der "frühzeitigen Bürgerbeteiligung" fand eine Einwohnerversammlung statt.

Sie finden hier neben demProtokoll der Einwohnerversammlung am 22.07.2015 (pdf, 73.7 KB) folgende Dokumente:
Anlage 1: Vorstellung des städtebaulichen Wettbewerbs (pdf, 1.2 MB)
Anlage 2: Vorstellung der geplanten Bebauung (pdf, 7.1 MB)
Anlage 3: Vorstellung des Bebauungsplan-Entwurfs (pdf, 4.3 MB)

Der Bebauungsplan 2391 wurde im Mai 2020 endgültig rechtskräftig.

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Erhaltungssatzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart (15. Ortsgesetz): „Gartenstadt Schwachhausen“ (25.01.23)

Die Erhaltungssatzung für das Quartier Großbeerenstraße (teilweise)/ Großgörschenstraße/ Bordenauer Straße/ Scharnhorststraße (teilweise) und Loignystraße (teilweise) wurde im Rahmen der Beiratssitzung am 24.11.2022 vorgestellt.
Mehr Informationen erhalten Sie in der Präsentation zur Erhaltungssatzung (pdf, 2.9 MB). Das Protokoll dieser Sitzung finden Sie unter den Protokollen des Beirats Schwachhausen.

Wie vom Beirat Schwachhausen beschlossen, fand am 25.01.2023 im Kippenberg-Gymnasiums eine weitere Versammlung zur Information der Anwohner*innen statt.
Dort wurde eine weitere Präsentation (pdf, 3.1 MB) gezeigt, die auch auf Fragen der Anwohner*innen einging. Näheres entnehmen Sie dem Protokoll (pdf, 131.9 KB) der Versammlung.

Die Erhaltungssatzung wurde im Mai 2023 rechtskräftig.

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Erhaltungssatzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart (9. Ortsgesetz): „Graf-Moltke-Quartier“ (23.03.17)

Mehr Informationen erhalten Sie im Protokoll der Anwohnerversammlung am 23.03.17 (pdf, 181.4 KB) sowie in der Präsentation Erhaltungssatzung (pdf, 6.4 MB).

Diese Erhaltungssatzung wurde im November 2018 rechtskräftig.