Die Globalmittel bzw. Beiratsmittel stehen für orts- und stadtteilbezogene Maßnahmen zur Verfügung. Die Beiräte entscheiden über die Verteilung der ihnen nach einem festgelegten Schlüssel zugewiesenen Globalmittel in eigener Verantwortung. Die Höhe der Globalmittel kann sich von Jahr zu Jahr ändern, jedoch ist gewährleistet, dass den Beiräten generell diese Mittel zur Verfügung stehen.
Im Haushaltplan der Stadtgemeinde Bremen sind Globalmittel für orts- und stadtteilbezogene Maßnahmen zu veranschlagen (§ 32 Abs. 3 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter (OBG) vom 02. Februar 2010, zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 02. Februar 2021 (Brem.GBl. S. 152).
Da der Entscheidung über die Vergabe der Globalmittel ein politischer Beschluss des Beirates zugrunde liegt, besteht kein Rechtsanspruch.
Globalmittel können als Zuschüsse durch Verbände, Vereine, Initiativen, Gruppen, Einrichtungen für vorrangig stadtteilbezogene Maßnahmen oder Projekte beantragt werden. Bezuschusst werden beispielsweise Gegenstände, Aktivitäten im Stadtteil oder Gestaltungsmaßnahmen, wenn sie für den Stadtteil von Bedeutung sind.
Die Projekte sollten unmittelbar dem Stadtteil und seinen Bewohner:innen zugutekommen. Anträge von neuen Antragsteller:innen werden begrüßt.
Nicht immer wird die gesamte beantragte Summe bewilligt, denn die Globalmittel der Beiräte sollen in erster Linie als Komplementärmittel Verwendung finden. D.h., es sollen vorrangig entweder Eigenmittel, Spenden oder Mittel von Kooperationspartner:innen in das Projekt einfließen. Grundsätzlich wird ein angemessener Eigenanteil und/ oder das Einbringen der eigenen Arbeitsleistung im Rahmen der gestellten Anträge erwartet.
Zu beachten ist, dass vor der Beschlussfassung durch die Beiräte die Maßnahmen noch nicht begonnen oder beauftragt sein dürfen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann auf Antrag gewährt werden; einer Zustimmung auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn setzt aber keinen Anspruch auf Globalmittel voraus.
Die Vergabe von Globalmitteln unterliegt auch haushaltsrechtlichen Vorgaben, z.B. dürfen keine laufenden Personal- und Mietkosten übernommen werden. Zudem ist zu beachten, dass den Mitarbeiter:innen der für die Durchführung der Maßnahme ausgewählten Firmen der gesetzlich festgelegte (Landes-)Mindestlohn gewährt wird.
Bitte beachten Sie:
Der Beirat Schwachhausen hat einstimmig in seiner Sitzung am 22.02.2024 eine eigene Förderrichtlinie zur Globalmittelvergabe beschlossen. Diese können Sie abrufen unter: Förderrichtlinie Beirat Schwachhausen (pdf, 440.3 KB).
Der Beirat Vahr hatte am 13.06.2016 einen Beschluss zur Globalmittelvergabe für Freizeiten gefasst, der nach wie vor gültig ist, siehe: Richtlinie zur Globalmittelvergabe für Freizeiten (pdf, 79.5 KB).
Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung an die Beiräte Schwachhausen oder Vahr erfolgt mittels eines Formulars, das hier heruntergeladen werden kann: Antragsformular (docx, 29.1 KB)
Sie können den Globalmittelantrag aber auch beim Ortsamt anfordern oder dort direkt abholen.
Mit dem Antrag sollten je investiver Kostenposition bzw. je Position in Höhe von über 500 € mindestens zwei vergleichbare Angebote (vom Antragstellenden unabhängiger Firmen oder Anbieter:innen) eingereicht werden. Ist dies nicht möglich, muss eine Begründung erfolgen bzw. nachgewiesen werden, dass bei verschiedenen Firmen ein Angebot erfragt worden ist.
Den Antrag senden Sie dann vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Ortsamt Schwachhausen/Vahr (per E-Mail mit eingescannter Unterschrift reicht aus).
Die Mitglieder des Beirats Schwachhausen und Vahr beraten über die eingegangenen Anträge im Koordinierungsausschuss; der Beirat Vahr im öffentlich tagenden Fachausschuss "Globalmittel“. Die Beschlussfassung über die Höhe der Zuwendung bzw. über die Berücksichtigung eines Antrags erfolgt in einer öffentlichen Beiratssitzung.
In der Regel finden zwei jährliche Vergaberunden statt. Die Anträge müssen mit ausreichend Vorlauf zum geplanten Projektbeginn im Ortsamt eingehen, da diese vorab haushaltsrechtlich geprüft und innerhalb der Fraktionen sowie im Fachausschuss vorberaten werden. Die Abgabefristen können Sie unserer Homepage entnehmen.
Bei einer positiven Beschlussfassung im Beirat werden die Zuwendungsbescheide vom Ortsamt an die Antragstellenden verschickt.
Um die bewilligten Mittel ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie das beigefügte Formular zum Mittelabruf/ Rechtsmittelverzicht ausgefüllt und unterschrieben an das Ortsamt Schwachhausen/Vahr zurücksenden. Sie können dieses Formular auch direkt von unserer Homepage herunterladen: Mittelabruf (docx, 16.9 KB).
Nach Ende der Projektlaufzeit benötigen wir das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formular zum Verwendungsnachweis sowie zur Einsicht die Belege über alle Projektausgaben und Projekteinnahmen. Das Formular erhalten Sie hier: Verwendungsnachweis (docx, 20.5 KB).
Über weitere Fragen zum Verfahren, bei inhaltlichen Fragen oder Unklarheiten informiert Sie gerne das Ortsamt unter der Rufnummer 361-18 031.
• Globalmittel können als Zuschüsse durch Verbände, Vereine, Initiativen, Gruppen, Einrichtungen vorrangig des Stadtteils für Schwachhausen-bezogene Maßnahmen oder Projekte beantragt werden. Bezuschusst werden beispielsweise Gegenstände, Aktivitäten im Stadtteil oder Gestaltungsmaßnahmen, wenn sie für den Stadtteil von Bedeutung sind.
• Das Projekt sollte unmittelbar dem Stadtteil und seinen Bewohner:innen zugutekommen.
• Anträge von neuen Antragsteller:innen werden begrüßt.
• Die Beschlussfassung erfolgt in der Regel in zwei bis drei Vergaberunden pro Jahr. Daher sollte der Antrag mit ausreichend Vorlauf zum geplanten Projektbeginn gestellt werden.
• Nicht immer wird die gesamte beantragte Summe bewilligt, denn die Globalmittel der Beiräte sollen in erster Linie als Komplementärmittel Verwendung finden. D.h., es sollen vorrangig entweder Eigenmittel, Spenden oder Mittel von Kooperationspartner:innen in das Projekt einfließen. Eigenmittel können auch in Form von eigener Arbeitsleistung (Eigenleistung) eingebracht werden; dabei soll die ungefähre Stundenanzahl angegeben werden. Der Beirat erwartet grundsätzlich einen angemessenen Eigenanteil im Rahmen der gestellten Anträge.
• Mit dem Antrag sollten je investiver Kostenposition bzw. je Position in Höhe von über 500 € mindestens zwei vergleichbare Angebote (vom Antragstellenden unabhängiger Firmen oder Anbieter:innen) eingereicht werden.
• Die Vergabe von Globalmitteln unterliegt darüber hinaus auch haushaltsrechtlichen Vorgaben, z.B. dürfen keine laufenden Personal- oder Mietkosten übernommen werden.
Bei Honorarkosten handelt es sich haushaltsrechtlich um Sachkosten; d.h., die Förderung von Honorarkosten ist zulässig.
• Bei der Globalmittelvergabe gelten: § 23 und § 44 der Landeshaushaltsordnung Bremen mit den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (VV-LHO) sowie Anlage 2 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).
• Die Globalmittelvergabe wird im Koordinierungsausschuss beraten und in einer öffentlichen Beiratssitzung beschlossen.
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Beirat Vahr:
Die Abgabefrist endet am 20.08.2024.
Der Fachausschuss Globalmittel tagt am 02.09.2024.
Der Beirat wird in seiner Sitzung am 17.09.2024 über die Vergabe der Globalmittel entscheiden.