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  • Erklärung zur Barrierefreiheit

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist teilweise barrierefrei. Es erfüllt die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung BITV 2.0. Alle Anforderungen der europäischen Richtlinie (EU 2016/2102) und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 wurden extern geprüft.
Darüber hinaus liegen die zentralen Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache vor.
Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts.

Wann und wie wurde diese Erklärung erstellt?

Diese Erklärung wurde am 29.07.2020 erstellt und am 16.09.2024 überprüft.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit der Grundfunktionen (Grundaufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) wurden während der Erstellung auf Barrierefreiheit durch das Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) hinsichtlich der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 evaluiert.
Eine Evaluierung des Baukastens erfolgte im September 2022 durch ein zertifiziertes Prüfinstitut und anschließend nur bei funktionalen Neuerungen der Module.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Fragen und Anmerkungen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

Senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist:
E-Mail: office@oaschwachhausen.bremen.de.

Tel.: +49 421 361 18 038
Fax: +49 421 496 18 038

Hinweis - Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG)

Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben und die Barriere immer noch besteht.
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.

Zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik Bremen